Gürtelgrade und Prüfungen
Wer den Karatesport betreibt, legt für gewöhnlich in bestimmten Abständen Prüfungen ab.
Die Entscheidung darüber, wann die Zeit reif dafür ist, sollte stets in Abstimmung mit dem Trainer getroffen werden.
Dabei spielen z.B. die Regelmäßigkeit der Trainingsteilnahme, der persönliche Einsatz im Training, natürlich die technischen Fortschritte, aber auch die Wartezeit seit der letzten Prüfung und noch andere Faktoren eine Rolle. So wird auch Prüfungsangst minimiert – es tritt prinzipiell niemand an, der noch nicht fit für den nächsten Gurt ist.
Ein guter Karateka fixiert sich aber nicht ausschließlich auf Gürtelprüfungen – das Üben des Prüfungsprogrammes sollte nicht den größten Teil des Trainings ausmachen, denn das Karate hat so viele Facetten zu bieten.
Gürtelgrad Gürtelfarbe
9. Kyu weiß
8. Kyu gelb
7. Kyu orange
6. Kyu grün
5. Kyu blau
4. Kyu blau
3. Kyu braun
2. Kyu braun
1. Kyu braun
1. DAN schwarz
2. DAN schwarz
Voraussetzungen zur Zulassung
1. DAN schwarz 1 Jahr / 16. Lebensjahr vollendet
2. DAN schwarz 2 Jahre / 18. Lebensjahr vollendet
Für Kinder und Schüler bis 14 Jahren können Zwischenprüfungen mit farblicher Kennzeichnung am Gürtel (Querstreifen in der Farbe des nächsten Gürtelgrades) durchgeführt werden.
Eine Verpflichtung zum Ablegen von Gürtelprüfungen besteht nicht.